AUSLÄNDER

INTERNATIONALES RECHT

EHE VON
AUSLÄNDERN

SPANISCHE
NATIONALITÄT

GOLDENES
SPANISCHES VISUM

GESCHWORENE
ÜBERSETZUNG

INTERNATIONALES RECHT

Unsere Abteilung für Internationales Recht umfasst Bereiche des internationalen Privatrechts, des öffentlichen Völkerrechts, des Ausländerrechts und der Einwanderung, die die wichtigsten Bereiche eines Korpus des Internationale Recht sind, sowohl der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung als auch für das internationaler Frieden und Sicherheit.
Die Funktion des internationalen Privatrechts besteht darin, auf solche Beziehungen angemessen zu reagieren, um ihre Diskontinuität zu beheben und gleichzeitig die persönlichen Beziehungen zwischen Subjekten und den grenzüberschreitenden Handelsaustausch zu erleichtern.
Die Hauptfunktion des Völkerrechts besteht darin, die internationale Sicherheit zu gewährleisten und durch die Quellen des Völkerrechts als Schöpfer von Rechtsnormen zu fungieren.
Das Völkerrecht ist in Weltkonventionen, Verträgen und Normen festgelegt und hat täglichen Einfluss auf das Leben aller Bürger der Welt.

AUSLÄNDISCHES UND EINWANDERUNGSRECHT

Das Ausländer- und Einwanderungsgesetz basiert auf dem Gesetz 4/2000 vom 11. Januar über die Rechte und Freiheiten von Ausländern in Spanien und ihre soziale Integration, das festlegt, dass Ausländer die in der spanischen Verfassung in den Bedingungen anerkannten Rechte ausüben festgelegt im Ausländergesetz und in internationalen Menschenrechtsvereinbarungen und -verträgen, ausgelegt in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 und anderen geltenden internationalen Verträgen. In Ermangelung spezifischer Rechtsvorschriften wird davon ausgegangen, dass Ausländer ihre Rechte gleichberechtigt mit Spaniern ausüben.

Die grundlegende Funktion des Einwanderungsrechts besteht darin, die Grundrechte von Ausländern auf spanischem Gebiet zu schützen.

VISEN UND WOHNERLAUBNISSE IN SPANIEN

Nach dem Organgesetz 4/2000 vom 11. Januar über die Rechte und Freiheiten von Ausländern in Spanien und ihre soziale Integration muss der Ausländer, der beabsichtigt, nach Spanien einzureisen, über die zu diesem Zweck zugelassenen Stellen einen Reisepass oder ein Reisedokument erhalten Dies beweist Ihre Identität, die aufgrund der von Spanien unterzeichneten internationalen Abkommen für diesen Zweck als gültig angesehen wird und keinen ausdrücklichen Verboten unterliegt. Ebenso müssen Sie die Dokumente vorlegen, die durch Vorschriften festgelegt sind, die den Zweck und die Bedingungen des Aufenthalts rechtfertigen, und ausreichende Lebensgrundlagen für die Zeit nachweisen, in der Sie in Spanien bleiben möchten, oder in der Lage sein, diese Mittel legal zu erhalten.

Die Ausländer können sich in Aufenthalts- oder Aufenthaltssituationen in Spanien aufhalten. Der Aufenthalt ist der Aufenthaltsort auf spanischem Gebiet für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen. Nach Ablauf dieser Zeit ist für einen Aufenthalt in Spanien entweder eine Verlängerung des Aufenthalts oder eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

Einwohner können sich in der Situation eines vorübergehenden oder langfristigen Aufenthalts befinden. Ein vorübergehender Aufenthalt ist die Situation, die Sie berechtigt, sich länger als 90 Tage und weniger als fünf Jahre in Spanien aufzuhalten. Die Erstgenehmigung für einen vorübergehenden Aufenthalt ohne Arbeitserlaubnis wird Ausländern erteilt, die über ausreichende Mittel für sich selbst und gegebenenfalls für ihre Familie verfügen. Die Erstgenehmigung für einen vorübergehenden Aufenthalt und eine vorübergehende Arbeit, die es ermöglicht, lukrative Tätigkeiten auf eigene Rechnung und / oder für andere auszuführen, wird gemeinsam mit der Genehmigung für einen Aufenthalt erteilt. Ein langfristiger Aufenthalt ist die Situation, die Sie berechtigt, auf unbestimmte Zeit in Spanien zu wohnen und zu arbeiten. Wer seit fünf Jahren ununterbrochen in Spanien lebt, hat das Recht auf einen langfristigen Aufenthalt.