Wir beraten Sie in Erbangelegenheiten und kümmern uns um die Bearbeitung Ihres Erbes und die Vorbereitung Ihres Testaments.

Wie wird die Vererbung verteilt?

Rechtlich ist die Erbschaft in drei Teile (oder Drittel) unterteilt: der Drittel der Legitimen oder Pflichtteil, der Drittel der Verbesserung und der Drittel der freien Verfügung.

Der Pflichtteil wird gleichmäßig auf alle legitimen Erben verteilt.
Der Drittel der Verbesserung kann, wie der Name schon sagt, nach wunch dem Testierenden unter den rechtmäßigen Erben verteilt werden, um die Vererbung einiger oder aller von ihnen zu verbessern.
Das frei verfügbare Drittel kann jedem zugewiesen werden. Dieser Teil der Erbschaft muss nicht an die rechtmäßigen Erben gehen.

Wer und in welcher Reihenfolge wird erben?

Es muss berücksichtigt werden, ob ein Testament vorliegt oder nicht. Im Falle eines Testaments werden die Bestimmungen dieses Testaments befolgt, wobei stets die legitimen Rechte der Nachkommen zu respektieren sind.

Wenn es keinen Willen gibt, wird in dieser Reihenfolge vererbt: 1.) Kinder und Enkelkinder. 2.) Eltern und Großeltern. 3.) Ehepartner. 4.) Brüder und Neffen. 5. Onkel und andere Verwandte vierten Grades. 6.) Wenn es kein Familienmitglied oder Testament gibt, würde der Staat an letzter Stelle erben.

Kann ein Erbe enterbt werden?

Jemanden zu enterben ist nicht so einfach wie in anderen Gesetzen. Eine Enterbung kann nur erfolgen, wenn einer der im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Sonderfälle vorliegt, z. B. Verweigerung der Unterstützung, Misshandlung, schwere Verletzungen, …

Aber selbst wenn diese Fälle nicht gegeben sind, kann alles getan werden um die Erbschaft die diesem bestimmten Erben zukommen wird auf ein Minimum zu reduzieren, indem das Drittel der Verbesserung und des Drittel der freien Verfügung im Testament reguliert wird.

Erbschaftssteuer

Als erstes ist die 6-monatige Frist zur Begleichung der Steuer zu berücksichtigen. Dieser Zeitraum kann auf weitere 6 Monate verlängert werden (sofern dies innerhalb der ersten 5 Monate beantragt wird).

Verwandtschaftsreduzierung:

100.000 € für Nachkommen, Vorfahren, Ehepartner, Lebenspartner und Adoptierte. Plus weitere 8.000 € für jedes Jahr unter 21 Jahren, das der Nachkomme hat.

Reduzierung für Behinderte:

120.000 € für eine Note von 33% oder mehr
240.000 € für eine Note von 65% oder mehr

Reduzierung für den Erwerb des Wohnsitzes des Erblassers:

95% des Wertes mit maximal 150.000 €, solange der Wohnsitz 5 Jahre lang gehalten wird.